Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - Seminar / Kurs von Umweltinstitut Offenbach GmbH

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz

Inhalte

Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  •  Wurde “alles” aufgefangen?
  •  Wo ist “es” hingelaufen?
  •  Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie). Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchVAbfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchGWasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Inhalte
  • Löschmittel und deren Bemessung, Sicherheitskategorien, Brandschutzmaßnahmen
  • Wasserrechtliche Zulassungsverfahren (WHG / HWG)
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
  • Wasserwirtschaftliche Technische Regeln
  • Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
  • Dichtheitsanforderungen, Ausführung von Dichtflächen, Löschwasserrückhalterichtlinie
  • Löschwasserverunreinigungen und  -inhaltsstoffe, Analytik und Bewertung
  • Löschwasserentsorgung, Behandlungsmethoden und -verfahren

Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender St ...

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Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 6722868

Anbieter-Seminar-Nr.: 55

Termine

  • 20.06.2024

    Offenbach am Main, DE

  • 29.11.2024

    Offenbach am Main, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Zertifikat
  • 8 h
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