Das 1-tägige Seminar stellt alle Regeln zum Versand und zur Verpackung von Lithiumbatterien (metall/ionen) und Geräten, die diese Batterien enthalten im Straßen-, Eisenbahn-, See- und Luftverkehr vor. Dabei wird systematisch zwischen neuen Batterien und Geräten sowie leicht- und schwerbeschädigten Batterien und Geräten unterschieden. Die jeweiligen Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung bzw. Bezettelung der Verpackung sowie an Dokumentation und Durchführung der Beförderung werden behandelt. Änderungen bei den Versandvorschriften des ADR 2025 sowie die Anforderungen der Schadenversicherer zur Lagerung von Lithiumbatterien (metall/ionen) und Geräten, die solche Batterien enthalten, werden behandelt.
Zum Thema
Seit 1993 unterliegt die Beförderung von Lithiumbatterien den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Diese haben in den vergangenen 30 Jahren so sehr an Komplexität zugenommen, dass der Versender sehr gute Kenntnisse dieser Regelungen haben muss, um nichts falsch zu machen. Das betrifft den Versand neuer Lithiumbatterien sowie den Versand von Geräten, die neue Batterien oder gebrauchte, beschädigte oder defekte Lithiumbatterien enthalten. Betroffen sind auch Geräte, die Batterien zur Diagnose und Reparatur oder zur Entsorgung enthalten. Somit ist die gesamte Lieferkette betroffen - vom Hersteller über den Groß- und Einzelhandel (stationär/online) bis zum Anwender, der Lithiumbatterien in die Lieferkette zurückgibt oder entsorgt. Kein Versand von Lithiumbatterien ohne Lagerung; auch dafür gibt es Vorgaben, die der Lagerhalter kennen sollte, will er seinen Versicherungsschutz nicht verlieren. Insofern sind auch Lagerlogistiker angesprochen.
Das 1-tägige Seminar stellt alle Regeln zum Versand und zur Verpackung von Lithiumbatterien (metall/ionen) und Geräten, die diese Batterien enthalten im Straßen-, Eisenbahn-, See- und Luftverkehr vor ...
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