Laserschutzbeauftragter - Fortbildung (2024) - Seminar / Kurs von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen

Inhalte

Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik- Arbeitsschutzgesetz- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenbau“)- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln- Betriebssicherheitsverordnung- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach - Arbeitsstättenregeln- TRBS 1203- TROS Laserstrahlung, Anhang 1- DIN EN 60825-1:2015-07Erfahrungsaustausch und DiskussionVoraussetzung:Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für LaserschutzbeauftragteAbschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik- Arbeitsschutzgesetz- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenb ... Mehr Informationen >>

Lernziele

Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7442625

Anbieter-Seminar-Nr.: 602681

Termine

  • 07.05.2024

    Essen, Ruhr, DE

  • 23.05.2024

    Bremen, DE

  • 06.06.2024

    Köln, DE

  • 25.06.2024

    Braunschweig, DE

  • 19.12.2024

    Hamburg, DE

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