Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisiert die Elektrofachkraft Ihre Kenntnisse zu den wichtigsten Vorschriften und Regelwerken. Das Seminar gilt als Jahresunterweisung nach §12 ArbSchG und nach §4 DGUV Vorschrift 1. Der Arbeitgeber kann damit gleichzeitig seine gesetzliche Verpflichtung nachweisen, die Beschäftigten insbesondere die Elektrofachkraft regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu unterweisen. Das Seminar gilt als Jahresunterweisung nach §12 ArbSchG und §4 DGUV V1
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Regel- und Vorschriftenwerke
3. Gefährdungsbeurteilung
4. Gefahren des elektrischen Stroms
5. Prüfung von elektrischen Betriebsmittel
6. Verantwortlichkeiten und Haftung
Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisiert die Elektrofachkraft Ihre Kenntnisse zu den wichtigsten Vorschriften und Regelwerken. Das Seminar gilt als Jahresunterweisung nach §12 ArbSchG und nach ...
Mehr Informationen >>Nach dem Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten, insbesondere die Elektrofachkraft regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu unterweisen.
Das Gefahrenpotential welches von elektrischen Btriebsmitteln ausgehen kann, wird durch die hohen Zahlen von meldungspflichtigen Arbeitsunfällen belegt.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar aktualisiert die Elektrofachkraft seine Kenntnisse zu den wichtigsten Vorschriften und Regelwerken und wird bezüglich der Unfallverhütung und der Gefahrenvorbeugung sensibilisiert.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten, insbesondere die Elektrofachkraft regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu unte ...
Mehr Informationen >>Verantwortliche Betreiber, Führungskräfte, Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroverantwortliche Personen