§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindestens alle 2 Jahre, an einer behördlich anerkannten Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung nachkommen. Frischen Sie Ihr Wissen mit unserem Seminar auf.
- Neuerungen und aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht
- Umsetzung der IED- und Seveso-III-RL
- Neue StörfallVO
- Stand der Novellierung der TA Luft
- Aktuelles aus der Rechtsprechung
- Betreiberpflichten und Fragen der Haftung
- Aktuelles aus der Genehmigungspraxis und der Anlagenüberwachung
- Der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte in der Praxis
- Angrenzende Rechtsgebiete
§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindesten ...
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