Die DS-GVO entfaltet aktuell ihre Wirkung durch die Verhängung hoher Bußgelder. Vor diesem Hintergrund muss die Datenschutzorganisation eines Unternehmens rechtssicher und nachweisbar ausgestaltet sein. In der Reihe „Ihr Dialog mit der Datenschutzaufsicht“ haben Datenschutzverantwortliche der Unternehmen die Möglichkeit, diese Praxisfragen mit Vertretern der Aufsichtsbehörde zu besprechen. In vier thematischen Blöcken erfolgt jeweils eine Einführung mit einem Aufriss offener Datenschutzfragen. Reichen Sie bei Bedarf im Vorfeld hierfür Ihre Fachfrage bei uns ein. Diese wird dann von den Referenten bearbeitet, um Ihnen auf dem Forum die Antwort zu geben. Profitieren Sie so auch von den Fragestellungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Moderation:
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Technische Hochschule Köln;Vorstandsvorsitzenderder GDD e.V., Bonn
Ihre Experten:
Dr. Stefan Brink, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg, Stuttgart (08.05.2020 Online-Schulung; 28.10.2020 in München)
Michael Will, Präsident, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach
RA Andreas Jaspers, Geschäftsführer der GDD e.V., Bonn
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle Medienrecht; Technische Hochschule Köln; Vorstandsvorsitzenderder GDD e.V., Bonn
THEMEN:
1. BLOCK: Datenschutz in der Corona-Krise2. BLOCK: Zulässigkeit und Betroffenenrechte3. BLOCK: Datenschutzorganisation4. BLOCK: Praxis der Aufsichtsbehörden
Pro Block Impulsvortrag und im Anschluss Dialog mit Teilnehmern und Referenten
10.00 Uhr Begrüßung Prof. Dr. Rolf Schwartmann
10.05 – 11.30 Uhr BLOCK 1: Zulässigkeit in der Datenverarbeitung
Coronakrise
EuGH Urteil zum Drittlandtransfer (Schrems II)
11.45 – 13.15 Uhr BLOCK 2: Zulässigkeit und Betroffenenrechte
14.15 – 15.45 Uhr BLOCK 3: Datenschutzorganisation
16.00 – 17.15 Uhr BLOCK 4: Praxis der Aufsichtsbehörde
Diskutieren Sie mit Experten Ihre Fachfrage. Reichen Sie Ihre Frage im Vorfeld per E-Mail an ein.
Vortragsmethode: Vortrag, Podiumsdiskussion, Teilnehmerfragen und –austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Diese Fachtagung ist eine Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG.
Die DS-GVO entfaltet aktuell ihre Wirkung durch die Verhängung hoher Bußgelder. Vor diesem Hintergrund muss die Datenschutzorganisation eines Unternehmens rechtssicher und nachweisbar ausgestaltet ...
Mehr Informationen >>Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzverantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung