Die vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) können in Deutschland nur von Inspektionsstellen durchgeführt werden, die von der BAM anerkannt wurden. Nach einer Übergangsregelung führen die Inspektionsstellen I oder II die entsprechend vorgeschriebenen Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) durch. Jeder Inspektor, der bei einer Inspektionsstelle angestellt ist, muss dann vor der Aufnahme seiner Tätigkeit einen IBC-Sachkundekurs erfolgreich abgeschlossen haben (siehe Anhang A.1 der GGR 002 zum Inhalt des Kurses).
Den Teilnehmern des Kurses werden Kenntnisse zur Anmeldung einer Inspektionsstelle vermittelt.
InhalteKursinhalte gemäß Anhang A.1 zur BAM-GGR 002 u. a.
Die vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) können in Deutschland nur von Inspektionsstellen durchgeführt werden, die von der BAM anerkannt wurden. Nach einer Übergang ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Hamburg, DE | ||||
15.08.2024 - 16.08.2024 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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Hamburg, DE | ||||
15.08.2024 - 16.08.2024 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |