Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – spätestens Anfang 2023 – wirksam werden. Ziel des Gesetzes ist es, ein Hinweisgebersystem in Unternehmen einzurichten, um Whistleblower besser zu schützen, wenn sie Gesetzesverstöße oder Missstände in der Organisation melden.
Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind von dem Gesetz betroffen. Daher besteht in einem Großteil der Unternehmen akuter Handlungsbedarf, um die internen Prozesse den Vorgaben anzupassen und Bußgelder zu vermeiden. Der Entwurf sieht Bußgelder von bis zu EUR 20.000 vor.
In unserem Seminar klären wir die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz und geben Ihnen Tipps zur Umsetzung der Anforderungen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll die 2019 in Kraft getretene EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Bisher existiert dieses Gesetz nur als Entwurf, soll aber noch 2022 – s ...
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