Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht. So erlangen sie die Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen, das es ihnen ermöglicht, zu beurteilen, ob die im Betrieb eingesetzten kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore den Arbeitsschutz- bzw. Unfallverhütungsvorschriften (ASR A 1.6 (Fenster) und A 1.7 (Türen und Tore)) gerecht werden.
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Europäischen Normen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer16 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
HinweiseDie Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Thüringen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neu ...
Mehr Informationen >>Mitarbeiter, z. B. Betriebsingenieure, Meister, Verantwortliche, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Sachkundige Prüfungen an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren durchführen.
Mitarbeiter, z. B. Betriebsingenieure, Meister, Verantwortliche, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Sachkundige Prüfungen an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren durch ...
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