Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.
- Gesetzliche Grundlagen
- Anforderungen an Fachbetriebe
- Technische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Arbeiten an Anlagen (z.B. Behälter, Abfüllplätze, Auffangräume, Rohrleitungen, Gefahrstofflager, Hydraulikanlagen, Tankstellen, Energie- und Wasserversorgungseinrichtungen) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende und brennbare Flüssigkeiten: Klassifizierung, technische Regelwerke
- Explosionsschutz
- Sachkundeprüfung
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, ...
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