Bei der Abwicklung größerer Bauvorhaben kommt es regelmäßig zur Überschreitung der im Vertrag vereinbarten Fristen. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein: Überschreitet der Auftragnehmer die vereinbarten Fristen schuldhaft, gerät er mit der Leistung in Verzug. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber Ansprüche auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz bzw. die Möglichkeit einer Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 3 VOB/B) zu. Liegen die Ursachen der Bauzeitverlängerung dagegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Dauer der Behinderung. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung der durch die Behinderung nachweislich entstandenen Mehrkosten. In dem Seminar werden die Konsequenzen eines gestörten Bauablaufs sowohl aus baurechtlicher als auch aus baubetrieblicher Sicht erörtert. Denn die Rechtsprechung stellt an die Darlegung und Begründung von Behinderungsansprüchen hohe Anforderungen. Neben einer den Kriterien des § 6 Abs. 1 VOB/B genügenden Behinderungsanzeige ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine konkrete, bauablaufbezogene Dokumentation der jeweiligen Behinderungen und ihrer konkret bauzeitverlängernden Auswirkungen erforderlich. Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen und baubetrieblichen Voraussetzungen für die Geltendmachung berechtigter, aber auch die Abwehr unbegründeter Behinderungsansprüche aufzuzeigen und anhand praktischer Beispiele zu erläutern, wie ein entsprechender Nachtrag aufgestellt bzw. geprüft werden muss.Die Referenten geben darüber hinaus Tipps und Hinweise, wie sich die Vertragspartner bei einem Streit über die Bauzeit in der Bauausführungsphase verhalten sollten, um Schäden bis hin zur Vertragskündigung nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu begrenzen.
Bei der Abwicklung größerer Bauvorhaben kommt es regelmäßig zur Überschreitung der im Vertrag vereinbarten Fristen. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein: Überschreitet der A ...
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