Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
- Anforderungen an Tank- und Gefahrguttransporte der Klassen 1 und 7
- Schriftliche Prüfung vor der IHK
Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie verlängert werden. Eine Verlän ...
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