Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solcher erhalten Sie den nötigen Schulungsnachweis nach der von der IHK anerkannten Grundschulung und der schriftlichen IHK-Prüfung.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
- Verkehrsträgerbezogene Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport (GGVSee)
- Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Anforderung zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks
- Anforderung an Verpackungen, Kennzeichnung von Versandstücken
- Durchführung der Beförderung
- Praktische Übungen
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich beste ...
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