Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Jahre nach der erfolgreichen Sachkundeprüfung ist eine eintägige Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung nachzuweisen.
- Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- REACH und CLP-Verordnung
- Biozide und Pflanzenschutzmittel
- Abgabe von Stoffen und Gemischen, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
- rechtliche Vorgaben für die Abgabe und Anwendung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Ja ...
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