Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 fordert von Ihnen als Sammelstellenbetreiber sicherzustellen, dass Ihre Fachkräfte an jährlichen Weiterbildungen teilnehmen. An dem Seminar über die Lagerung gefährlicher Abfälle sollten Ihre Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre teilnehmen. Fortbildungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
- Neuerungen, Änderungen und technische Entwicklungen der TRGS 520 und angrenzender Rechtsgebiete (Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln)
- Eigenschaften, Wirkungsweisen von und Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Umsetzung der Arbeitsschutz- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
- Mitarbeiter-Kommunikation und -Motivation im Betrieb
- Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
- Ermittlung von Eigenschaften gefährlicher Stoffe
- Informationsbeschaffung zu ausgewählten Wirkstoffen
- Baulicher und betrieblicher Brandschutz von Lagern nach TRGS 520
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 fordert von Ihnen als Sammelstellenbetreiber sicherzustellen, dass Ihre Fachkräfte an jährlichen Weiterbildungen teilnehmen. An dem Seminar über die ...
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