Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten erforderlich.
Sowohl der Immissionsschutzbeauftragte als auch der Störfallbeauftragte müssen regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Fachkunde auffrischen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einen entsprechenden staatlich anerkannten Fortbildung nachzuweisen.
Zieldes Seminars ist die Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß 5. BImSchV. Thematisiert werden aktuelle rechtliche Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie im begleitenden Umweltrecht.
Die Themen werden jeweils zeitnah aktualisiert und angepasst.
Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten ...
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