Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten (2024) - Seminar / Kurs von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV

Inhalte

Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS- Häufig wiederkehrende Fragen aus der PraxisGefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBSSicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevantenGeräten und Einrichtungen- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein SicherheitsmanagementVoraussetzung:Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits den 2-tägigen Grundkurs besucht haben, und nach 5 Jahren eine Aktualisierung nachweisen müssen.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieBehördlich anerkannte Bescheinigung
Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG- Verantw ... Mehr Informationen >>

Lernziele

Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden. Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen. Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement. Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.
Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätes ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.
Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind. ... Mehr Informationen >>

Termine und Orte

Datum Uhrzeit Preis
Magdeburg, DE
19.11.2024 09:00 - 16:15 Uhr Mehr Informationen > Jetzt buchen ›

SG-Seminar-Nr.: 7442154

Anbieter-Seminar-Nr.: 603181

Termine

  • 19.11.2024

    Magdeburg, DE

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