Brandschutzbeauftragte sind die direkten Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz. Ihr Wissen muss alle drei Jahre auf den neuesten Stand gebracht werden, um effektive Sicherheitsmaßnahmen und optimale Organisation gewährleisten zu können. Mit dieser Fortbildung kommen Sie den Vorgaben VdS Richtlinie 3111, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und DGUV-I 205-003 nach. Der Inhalt des Seminars wird ständig an die aktuellen Fragen für Brandschutzbeauftragte angepasst. Mögliche Inhalte sind z.B.:
- Aktuelle Rechtssituation im Brandschutz
- GefStoffV, BetrSichV, geändertes berufsgenossenschaftliches Regelwerk (Wegfall von Unfallverhütungsvorschriften)
- Umsetzung der Brandschutzmanagementvorgaben nach der Industriebau-Richtlinie, Ziffer 5.12.3
- Aktuelle Neuerungen im Brandschutz, z. B. neue Löschmittel: Eigenschaften, Anwendungsgebiete
- Betriebliche Brandschutzausbildung durch den Brandschutzbeauftragten
- Arbeitshilfen, Praxisbeispiele
- Verwendungsnachweise (ABZ, ABP, ZiE)
- Inhalte / Aufbau eines ABZ, Übereinstimmungsnachweise
- Typische Mängel und Beispiele für korrekten Einbau (BSK, Brandschutztüren, Kabelschotts, E-90-Verkabelung, FSA)
- DIBt-zulässige Änderungen an BS-Türen, DIBt-Installation von FSA
- Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen nach Leitungsanlagen-Richtlinie
- Schutzkonzepte für elektrische Anlagen
Brandschutzbeauftragte sind die direkten Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz. Ihr Wissen muss alle drei Jahre auf den neuesten Stand gebracht werden, um effektive Sicherheitsmaßnahmen u ...
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