Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Theoretische Ausbildung- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Prüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Praktische Ausbildung- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
AbschlussprüfungEine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unt ...
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