Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung notweniger Schutzmaßnahmen verpflichtet. Auch im Explosionsschutz muss eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person erfolgen. In diesem Seminar erhalten Sie alle Kenntnisse, die nötig sind, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten.
- Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV)
- Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung
- Risikobewertung
- Aufbau und Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen
- Ableiten von geeigneten Schutzmaßnahmen
- Auswahl des richtigen Arbeitsmittels für die geplante Verwendung
- Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln
- Fristen Wiederkehrender Prüfungen
- Dokumentation
- Praxisbeispiele
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung notweniger Schutzmaßnahmen verpflichtet. Auch im Explosionsschutz muss eine Gefährdungsbeurteilung durch eine ...
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