Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt Ihnen die dafür erforderliche Fachkunde.
- Rechtliche Grundlagen
- Mögliche Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- Mögliche Gefährdungen durch Arbeitsumgebungen und Arbeitsgegenstände
- Aufbau und Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen
- Ableiten von geeigneten Schutzmaßnahmen
- Auswahl des richtigen Arbeitsmittels für die geplante Verwendung
- Berücksichtigung von Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen bei der Eignung und Verwendung von Arbeitsmitteln
- Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungs ...
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