Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlicher und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen das dafür erforderliche Fachwissen über die Gefahren, rechtliche Bestimmungen und entsprechende Schutzmaßnahmen.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen oder nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- Fachkundeprüfung
Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlicher und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein ...
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