Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten muss (DIN EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und mindestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion durchgeführt werden, so auch bei Abscheideranlagen für Fette (DIN EN 1825, DIN 4040-100). Hierfür ist die nachgewiesene Qualifikation eines Fachkundigen erforderlich.
- Gesetzliche Anforderungen an Abscheideranlagen
- Arbeitsschutzanforderungen bei der Durchführung der Generalinspektion
- Abscheidetechnik und Bemessung der Nenngröße
- Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung
- Ermittlung der Überhöhung
- Berechnung der erforderlichen Prüfzeit und Wasserzugabemenge
- Mindestinhalt eines Prüfberichtes
- Prüfung zur Erlangung des Zertifikats "Fachkundige Person auf dem Gebiet Abscheidetechnik"
Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten muss (DIN EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und mindestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion durchgeführt werde ...
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