Bei Objekten besonderer Art und Nutzung kann die Behörde (Voraussetzungen sind mit der Behörde abzustimmen) fordern, dass die Umsetzung der brandschutztechnischen Auflagen durch einen „Fachbauleiter Brandschutz“ überwacht wird. Solche Bauleiter benötigen fundiertes Fachwissen über die richtige Ausführung von Bauteilen, Brandrisiken, die Zusammenarbeit mit Behörden und die notwendige Dokumentation.
- Ausführung und Kontrolle von Bauteilen im Hochbau
- Tragende Wandkonstruktionen
- Nicht tragende raumabschließende Wandkonstruktionen
- Unterdecken
- Feuer- / Rauchschutzabschlüsse
- Schutz von Stahl- und Holzbauteilen
- Schutz von Leitungskanälen und -trassen
- Kabelabschottungen
- Rohrabschottungen / Rohrummantelung
- Befestigungstechnik
- Brandschutzkonzepte und Brandschutz an der Baustelle
- Übernahme der Fachbauleitung Brandschutz und Verantwortlichkeit
- Rechtliche Haftung des Fachbauleiters
- Befugnisse des Fachbauleiters
- Vorgehensweise und Umfang der Fachbauleitung
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Dokumentation der Maßnahmen
- Objektbegehung, Beispiele
- Schriftliche Abschlussprüfung
Bei Objekten besonderer Art und Nutzung kann die Behörde (Voraussetzungen sind mit der Behörde abzustimmen) fordern, dass die Umsetzung der brandschutztechnischen Auflagen durch einen „Fachbauleite ...
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