Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - Seminar / Kurs von Umweltinstitut Offenbach GmbH

Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und

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Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)BeschreibungBundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.InhalteGrundlagen des EU- und deutschen UmweltrechtesAbfallverbringungsVOREAcHVOIED-RichtlinieKreislaufwirtschaftsgesetzElektroGUntergesetzliches Regelwerk zur KrWGAbfallverzeichnisVO (AVV)NachweisverordnungEntsorgungsfachbetriebeVOAltölVOAltholzVOKlärschlammVOVerordnung der AbfallbeauftragtenAbfallrechtliche BeförderungserlaubnisSammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen VollzugshilfeGefahrgutrecht für EntsorgerKlassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-StrukturreformPraktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut der Dokumentation und bei polizeilichen KontrollenHaftung und VerantwortlichkeitenBei abfallwirtschaftlichen TätigkeitenZertifizierung zum EntsorgungsfachbetriebGrundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abwei-chungsberichten, Erfahrungen aus der PraxisHandeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen VollzugshilfeRechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen AbfällenEntwicklung der AbfallkatalogeAufbau des AbfallverzeichnissesGefährliche AbfälleSpiegeleinträgeEinstufungshinweiseHinweise zu CLP und GHSGefahrgutrecht und ArbeitsschutzregelungenChemikalienrechtGefahrstoffVOTRGSGerätesicherheitsgesetzGewerbeordnungArbeitsschutzvorschriftenTransport von Abfällen und gefährlichen GüternGenehmigungsrecht für EntsorgerImmissionsschutzIED-RichtlinieLAGA- und LAI-MerkblätterZulassung von AnlagenNach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete (WHG, Baurecht)Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen AbwicklungRechtliche RahmenbedingungenDie neuen Nachweis- und RegisterpflichtenRegelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form, Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z.B. VerpackungsVO, ElektroG)Datenschutz und DatensicherheitUmsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang der Entsorgungskette
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Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 6416870

Anbieter-Seminar-Nr.: 37

Termine

  • 23.10.2023 - 26.10.2023

    Hamburg, DE

  • 29.01.2024 - 01.02.2024

    Offenbach am Main, DE

  • 01.07.2024 - 04.07.2024

    Offenbach am Main, DE

  • 07.10.2024 - 10.10.2024

    Hamburg, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
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  • 32 h
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