Die Veranstaltung zeigt die Mechanismen auf, die trotz der scheinbaren Entgeltgerechtigkeit in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bei gleicher und gleichwertiger Arbeit zur Lohnungleichheit von Frauen und Männern führen können. Den Teilnehmenden werden die Handlungsoptionen für Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte zur Sicherung der Entgeltgleichheit aufgezeigt. Die Teilnehmer:innen lernen, welche eigenen Rechte der Personalrat bzw. die Gleichstellungsbeauftragte haben und wie damit zur Durchsetzung der Ansprüche auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit beigetragen werden kann.
- Entgeltungleichheit trotz Tarifvertrags?
- Rechte des Personalrats
- Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- Zusammenarbeit von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter
- Beratung der Beschäftigten
Die Veranstaltung zeigt die Mechanismen auf, die trotz der scheinbaren Entgeltgerechtigkeit in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bei gleicher und gleichwertiger Arbeit zur Lohnungleichheit ...
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