Eingewiesene Person für Brandmeldeanlagen - Seminar / Kurs von VdS Schadenverhütung GmbH

Inhalte

In den Normen DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 werden an Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) umfangreiche Anforderungen in Bezug auf den Betrieb gestellt. So muss eine eingewiesene Person (EP) benannt werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb der BMA sicherstellt und in der Lage ist, ihre Bedienung selbstständig vorzunehmen. Weitere Aufgaben sind die Durchführung oder Veranlassung von Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Abschaltung oder Störung von Anlagenteilen sowie das Veranlassen von Störungsbeseitigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind viermal jährlich Begehungen des überwachten Objektes von einer sachkundigen Person (SP) oder einer Elektrofachkraft BMA durchzuführen. Bei diesen Begehungen sind die überwachten und nicht überwachten Bereiche des Objektes auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf außerhalb der BMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der BMA selbstständig erkannt und ausgewertet werden. Dazu gehören z.?B. die Raumnutzung oder -gestaltung sowie die Umgebungsbedingungen. Die Einweisung (BMA/EP) bzw. Sachkunde (BMA/SP) ist nachzuweisen. Dazu bietet VdS den 1-tägigen Lehrgang „LG-BMA/EP“ sowie den 2-tägigen Lehrgang „LG-BMA/SP“ an. Die beiden Lehrgänge bereiten die Teilnehmenden umfassend auf ihre Aufgaben vor. BMA/EP: 8,6 Unterrichtseinheiten bzw. 6,5 Zeitstunden gemäß IDD. BMA/SP: 16,6 Unterrichtseinheiten bzw. 12,5 Zeitstunden gemäß IDD. Zur Ausbildung der EP ist der Besuch des ersten Tages, für die der SP der Besuch beider Lehrgangstage vorgesehen. Der Tätigkeitserfüllung liegen Qualifikationsanforderung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu Grunde. Eingewiesene Personen: DQR Niveau 3 Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung) Sachkundige Personen: DQR Niveau 4 Duale Berufsausbildung (3 und 3 ½-jährige Ausbildungen)
In den Normen DIN VDE 0833-1 und DIN 14675 werden an Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) umfangreiche Anforderungen in Bezug auf den Betrieb gestellt. So muss eine eingewiesene Person (EP) benannt we ... Mehr Informationen >>

Lernziele

Zusätzlich zur VdS-Teilnahmebescheinigung wird bei der Ausbildung zur „Sachkundigen Person“ ein Attest der CFPA Europe ausgestellt.

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7031351

Termine

  • 29.04.2024

    Köln, DE

  • 16.09.2024

    Köln, DE

  • 18.12.2024

    Köln, DE

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