Mit den Entscheidungen vom 04.07.2019 und vom 18.01.2022 hat der EuGH über die HOAI entschieden. Das Preisrecht der HOAI 2013 (und früherer Fassungen) gilt insofern weiter. Honorare können auch zukünftig so vereinbart werden. Auch bei einem mündlichen Vertrag dürfte die HOAI nach wie vor gelten. Nach einer Vorlage an den EuGH hat der BGH die Frage der Verbindlichkeit des Preisrechts nach HOAI 2013 zurzeit ausgesetzt. Zum Seminartermin dürfte diese Frage aber entschieden sein, worauf im Seminar einzugehen ist. Gleichzeitig gilt seit dem 1. Januar 2021 eine Neufassung der HOAI als Honorarorientierung und wiederum mit einer Mindestsatzfiktion bei Formunwirksamkeit. Hinsichtlich neuer Entwicklungen im Honorarrecht wird das Seminar ständig angepasst und aktualisiert. Die Anwendung der HOAI wird vor allem aber dadurch erschwert, dass im Zeitraum von wenigen Jahren verschiedene Fassungen anzuwenden sind, die teilweise grundlegend voneinander abweichen und dadurch zu ganz unterschiedlichen Honoraren führen können. Viele Vorschriften der HOAI sind auslegungsfähig. Die verschiedenen Berechnungsparameter lassen teilweise erhebliche Beurteilungsspielräume zu, die von den Vertragspartnern genutzt werden können. Dreh- und Angelpunkt der HOAI ist der Objektbegriff und die Objektabgrenzung. Verträge treffen hierzu aber meist unzureichende Regelungen.
Mit den Entscheidungen vom 04.07.2019 und vom 18.01.2022 hat der EuGH über die HOAI entschieden. Das Preisrecht der HOAI 2013 (und früherer Fassungen) gilt insofern weiter. Honorare können auch zuk ...
Mehr Informationen >>
Auftraggeber, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Architekten, Ingenieure mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen.