Der Kraftfahrer repräsentiert durch sein Auftreten, sein Verhalten und seine Kommunikation in der Öffentlichkeit sein Unternehmen. Im BKF-Modul 4 erfahren Sie, wie Sie aktiv zu einem positiven Image Ihres Unternehmens beitragen können und erfüllen gleichzeitig Ihre Weiterbildungspflicht für Ihre Berufskraftfahrerqualifikation in der aktuellen Version. Das Modul 4 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6 und 3.7 nach Anlage 1 BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel-Verlag "3. Welle").
- KB 1.4: Fähigkeit zur Gewährleistung
der Sicherheit der Ladung
- KB 2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- KB 3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- KB 3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- KB 3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- KB 3.6: Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- KB 3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Der Kraftfahrer repräsentiert durch sein Auftreten, sein Verhalten und seine Kommunikation in der Öffentlichkeit sein Unternehmen. Im BKF-Modul 4 erfahren Sie, wie Sie aktiv zu einem positiven Image ...
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