Alle Personen, die gewerblich einen LKW fahren, der größer als 3,5 Tonnen ist, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2018/645/EG hat der Bundesrat das aktuelle Berufsfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) im November 2020 verabschiedet. Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses in der aktuellen Version. Beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel Verlag "3. Welle").
Modul 1- Ecotraining & Assistenzsysteme. KB 1.1, 1.2, 1.3
Modul 2- Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber. KB 2.1, 2.2
Modul 3- Gefahrenwahrnehmung. KB 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4, 3.5
Modul 4- Schadensprävention. KB 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7
Modul 5- Sicherheit für Ladung. KB 1.4
Alle Personen, die gewerblich einen LKW fahren, der größer als 3,5 Tonnen ist, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2018/645/EG hat der Bundesrat das aktuelle Beru ...
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