Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind der Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. In Modul 5 werden Pflichten für die Fahrgastsicherheit und den Erhalt der eigenen körperlichen und geistigen Gesundheit vermittelt. Sie erfüllen damit die Weiterbildungspflicht für Ihre Berufskraftfahrerqualifikation in der aktuellen Version. Das Modul 5 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5 und 1.6 nach Anlage 1 der BKRFQV Modulaufteilung Vogel-Verlag "3. Welle")
- KB: 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- KB 1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- KB 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind der Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. In Modul 5 werden Pflichten für die Fahrgastsicherheit und den Erhalt der eige ...
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