Für die Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt der TV-L mit den „Maßgaben“ in Abschnitt II des Tarifvertrages TV EntgO-L. Das klingt erst mal kompliziert und hat u.a. damit zu tun, dass die Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrer aus dem Beamtenrecht (des jeweiligen Bundeslandes) abgeleitet wird. Wir zeigen Ihnen, wie das grundsätzlich funktioniert und informieren über aktuelle Entwicklungen.
Systematik des TV-EntGO-LK und Verhältnis zum TV-LGeltungs- und Anwendungsbereiches des Tarifvertrages Eingruppierungsgrundlagen im (modifizierten) § 12 TV-L (u.a. Tarifautomatik) Die Bedeutung des Landesbeamtenbesoldungsgesetztes für die Eingruppierung Klärung der Begriffe „Erfüller“ und (ggf. beste) „Nichterfüller“ Die Auswirkuungen der unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen(Wissenschaftliche) Hochschulbildung, Abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung, Abgeschlossene AufstiegsfortbildungEinsatz in den verschiedenen Schulformen und Bedeutung für die EingruppierungAnwendungsbeispiele zur Eingruppierung von LehrkräftenZulage für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach dem modifizierten § 14Überleitungsrecht Stufenregelungenbei Einstellung (Anrechnung von Berufserfahrung)im laufenden BeschäftigungsverhältnisAusgleichszulage
Für die Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gilt der TV-L mit den „Maßgaben“ in Abschnitt II des Tarifvertrages TV EntgO-L. Das klingt erst mal kompli ...
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Bonn, DE | ||||
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