Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimmter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlichkeiten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignetheit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert.
Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlen ...
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