Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

  1. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn:
  2. Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B; Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten; Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Projektcontroller und Vorunternehmer)?; die Grenzen der Koordinationspflicht des Auftraggebers; Klauselwerke zur Regelung der Koordinierungspflicht; Nutzerkoordination
  3. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners:
  4. Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinierungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montageplanung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung
  5. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners:
  6. Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs
  7. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers:
  8. Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektplaners und Anlagenhersteller
  9. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers:
  10. Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentationspflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung
  11. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers:
  12. Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen
  1. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn:
  2. Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B; Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteil ...
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Lernziele

Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimmter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlich­keiten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignetheit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert.

Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlen ...

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Zielgruppen

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber.

SG-Seminar-Nr.: 3847962

Anbieter-Seminar-Nr.: 2432

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