Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Unternehmen müssen zur Vermeidung von hohen Bußgeldern das neue Datenschutzecht anwenden. Auf Verantwortliche in den Fachabteilungen kommen neue Pflichten aus dem Datenschutzrecht und der Datenschutzorganisation zu.
Das Intensivseminar vermittelt Ihnen im ersten Teil die rechtlichen Grundlagen des neuen Datenschutzrechts mit Schwerpunkt auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie den Rechten der Betroffenen. Im zweiten Teil werden die Anforderungen an das Datenschutz-Management und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz sowie Praxishilfen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben vorgestellt.
1. Tag: Datenschutzrecht
2. Tag: Datenschutzorganisation
Netto-Unterrichtsstunden: 12 h
Vortragsmethode: Vortrag, Umsetzungsbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Unternehmen ...
Mehr Informationen >>Das Seminar informiert kompakt über wesentliche rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Datenschutzorganisation. Insbesondere den Datenschutzverantwortlichen des Mittelstandes und deren Fachabteilungen, Datenschutzbereichsbeauftragten, IT-Verantwortlichen und Mitgliedern von Betriebsräten werden die notwendigen Datenschutzkenntnisse vermittelt.
Das Seminar informiert kompakt über wesentliche rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Datenschutzorganisation. Insbesondere den Datenschutzverantwortlichen des Mittelstandes und deren Fachab ...
Mehr Informationen >>Bereichsbeauftragte für Datenschutz, Datenschutzkoordinatoren, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Datenschutzverantwortliche der Personalabteilung und der IT-Abteilung, IT-Sicherheitsbeauftragte