Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Seminar / Kurs von Poko-Institut OHG

Inhalte

In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert werden müssen und wie es mit dem Schutz von Hinweisenden vor ungerechtfertigten Repressalien bestellt ist. Erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Umsetzung des Gesetzes begleiten können, welche vielfältigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bestehen, die Sie praxis- und zeitnah ausüben sollten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das ab sofort jedem Betriebsratsmitglied bekannt sein sollte, zielt darauf ab, Beschäftigte zu schützen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt und gemeldet haben. Beschäftigungsgeber mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, Meldestellen und Meldekanäle einzurichten, um ein sicheres und geordnetes Verfahren zu ermöglichen. Dabei sind in Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten diese Vorgabe bereits seit Juli 2023 umzusetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023.

Hinweisgeberschutzgesetz – weshalb brauchen wir das?

  • Rechtliche Grundlage: die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Der Hinweisgeber als besonders schutzwürdige Person
  • Aktuelle Fallbeispiele aus dem Arbeitsleben

Betriebliche Konfliktsituation – Ausgangspunkt eines Hinweises

  • Erkennen von Missständen und Verstößen
  • Kollege in der Bredouille – schweigen oder melden?
  • Wichtig für die Entscheidung: Verbot von Repressalien wegen der Meldung
  • Was bedeutet in diesem Zusammenhang »Beweislastumkehr«?
  • Anwendungsfälle – die umfangreichen gesetzlichen Regelungen im betrieblichen Alltag

Inhalt und Schwerpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Alternativ möglich: interne oder externe Meldung
  • Alternativlos: Pflicht des Arbeitgebers, eine interne Meldestelle einzurichten
  • Was sind eigentlich »Meldekanäle« und wie funktionieren sie?
  • Achtung: kein Schutz bei wissentlich falschen Meldungen!
  • Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder!

Der Betriebsrat als wichtiger Partner bei der Umsetzung des Gesetzes

  • Wichtig: Frühzeitig Informationen nach § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern
  • Schulungsbedarf für die in der Meldestelle tätigen Personen prüfen und umsetzen
  • Meldekanäle und Technikeinsatz: ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG
  • Sinnvoll: Betriebsvereinbarungen zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens
  • Nicht vergessen: Datenschutz für Hinweisgeber und Betroffene

In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert we ...

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Zielgruppen

Betriebsrat

SG-Seminar-Nr.: 7170928

Anbieter-Seminar-Nr.: 0480AA24ÜF

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