In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert werden müssen und wie es mit dem Schutz von Hinweisenden vor ungerechtfertigten Repressalien bestellt ist. Erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Umsetzung des Gesetzes begleiten können, welche vielfältigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bestehen, die Sie praxis- und zeitnah ausüben sollten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das ab sofort jedem Betriebsratsmitglied bekannt sein sollte, zielt darauf ab, Beschäftigte zu schützen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt und gemeldet haben. Beschäftigungsgeber mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, Meldestellen und Meldekanäle einzurichten, um ein sicheres und geordnetes Verfahren zu ermöglichen. Dabei sind in Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten diese Vorgabe bereits seit Juli 2023 umzusetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023.
Hinweisgeberschutzgesetz weshalb brauchen wir das?
Betriebliche Konfliktsituation Ausgangspunkt eines Hinweises
Inhalt und Schwerpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
Der Betriebsrat als wichtiger Partner bei der Umsetzung des Gesetzes
In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert we ...
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