Das Seminar dreht sich primär um die grundlegende Befähigung der Teilnehmenden, das Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz [LkSG] in ihrem Betrieb umsetzen zu können. Darüber hinaus wird ein kurzer Ausblick zu der CSDD- und CSRD-Richtlinie der EU gegeben, da diese beiden Richtlinien untrennbar mit dem Thema verbunden sind und einen enormen Handlungsbedarf für Unternehmen begründen, welcher weit über den des LkSG hinaus geht. Ein konsequentes LkSG-Management erleichtert es Unternehmen jedoch, enorm den kommenden Anforderungen Genüge zu tun.
Zunächst wird hierfür ein Überblick über das LkSG gegeben, wobei auch geklärt wird, welche Unternehmen es denn aktuell konkret betrifft, betreffen wird und vor allem auch indirekt betreffen wird. Spätestens durch die indirekte Betroffenheit als mittelbare Zuliefernden/Dienstleistenden von größeren Unternehmen ist nämlich ein großer Teil der deutschen KMUs vom LkSG betroffen, die EU-Richtlinien tragen auch maßgeblich zur Erweiterung des Adressaten- und Pflichtenkreis bei.
Ferner werden grundlegende konkrete Umsetzungsempfehlungen anhand praktischer Beispiele für alle Sorgfaltspflichten erörtert. Hierzu wird auch erläutert, wie ein Unternehmen geeignete Audit-Checklisten als Hilfsmittel anfertigen kann. Der Schwerpunkt wird hier – aufgrund der Kürze der Zeit – auf die Umsetzung der Risikoanalyse sowie der Präventionsmaßnahmen gelegt, was auch die kritischsten Punkte sind.
Die CSDD- und CSRD-Richtlinien werden nur als Preview kurz vorgestellt, was wichtig ist, um frühzeitig den Aufwand, Personal- und Schulungsbedarf zu erkennen. Dies darf keinesfalls unterschätzt werden, da eine direkte zivilrechtliche Haftung bei Verstößen eingeführt wird.Sofern die Teilnehmeranzahl es zulässt, wird es auch eine Erörterung von individuellen betrieblichen Fragestellungen der Teilnehmenden und gemeinschaftliches Erarbeiten von Lösungen mit z. T. konkreten Handlungsanweisungen geben.
Ein Seminar zur Vertiefung dieser Thematik bieten wir unter dem Titel "Das Lieferkettengesetz (LkSG) in der unternehmerischen Praxis – Vertiefungsseminar" an.
Zum Thema
Das Lieferkettengesetz ist bereits für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden verpflichtend.
Ab dem 01.01.2024 wird es auch für Unternehmer mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten.
Es verpflichtet produzierende Unternehmen und Dienstleistende.
Das LkSG verpflichtet größere Unternehmen dazu die Einhaltung der dort definierten Standards bei ihren Zulieferern/Dienstleistern umzusetzen. Hierdurch wird der Anwendungsbereich des LkSG auf fast alle Unternehmen, also auch KMUs erweitert.
Das EU-Lieferkettengesetz (CSDD-Richtlinie) wird sehr bald kommen und nach aktuellem Stand der politischen Verhandlungen weitet es nicht nur die Pflichten enorm aus, sondern auch den Adressatenkreis, und zwar auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter. Die CSRD-Richtlinie wird aktuell in nationales Recht umgesetzt, sie erweitert die Berichtspflichten enorm, und zwar auf Unternehmen bei denen 2 der 3 Kriterien zutreffen:
Das Seminar dreht sich primär um die grundlegende Befähigung der Teilnehmenden, das Lieferketten(sorgfaltspflichten)gesetz [LkSG] in ihrem Betrieb umsetzen zu können. Darüber hinaus wird ein kurzer ...
Mehr Informationen >>Zielsetzung
Dieses Seminar eignet sich, um die Erfüllung einer Bemühenspflicht (durch Schulung der Mitarbeiter) nachzuweisen, wie sie in §§4 III 1, 3 I 2 Nr. 2, 3 I LkSG zwingend gefordert wird.
Das Seminar vermittelt ein systemisches Verständnis über die Anforderungen aus dem Gesetz sowie den daraus resultierenden Pflichten.
Grundlegende Befähigung – am praxisnahen Beispiel – zur betrieblichen Umsetzung und Planung der hierfür benötigten Ressourcen, sowie Nutzung der bereits vorhandenen Ressourcen.
Zielsetzung
Dieses Seminar eignet sich, um die Erfüllung einer Bemühenspflicht (durch Schulung der Mitarbeiter) nachzuweisen, wie sie in §§4 III 1, 3 I 2 Nr. 2, 3 I LkSG zwingend gefordert wird.
D ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Essen, DE | ||||
01.10.2024 | 9 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
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