Wir zeigen Ihnen, welche Rechte, aber auch Pflichten dem Betriebsrat im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zustehen. Sie lernen, welche Diskriminierungsmerkmale es nach dem AGG gibt, welche Formen der Ungleichbehandlung es gibt, wie Sie unmittelbare und mittelbare Diskriminierungsakte erkennen und diesen effektiv begegnen können. Damit Sie zur Gestaltung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds wirkungsvoll beitragen können, erklären wir Ihnen die umfangreichen Beteiligungsrechte nach dem BetrVG und dem AGG.
Auch mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG wird noch immer in vielen Betrieben ob nun aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit oder teils auch bewusst Gleiches ungleich behandelt. Neben den persönlichen Nachteilen für die Betroffenen sind Demotivation und Unzufriedenheit oft die Folgen eines unachtsamen Umgangs mit dem Thema Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz. Doch wann liegt überhaupt eine verbotene Diskriminierung vor und wie kann sie geahndet werden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer und Betriebsrat und wie werden sie durchgesetzt?
Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Typische Formen der Diskriminierung im Betrieb
Rechte der Betroffenen und Maßnahmen gegen Störer
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Wir zeigen Ihnen, welche Rechte, aber auch Pflichten dem Betriebsrat im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zustehen. Sie lernen, welche Diskriminierungsmerkmale es nach dem AGG gibt ...
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