Brexit und seine Folgen - Seminar / Kurs von Ebinghaus Seminare für Steuern und Rechnungswesen

Inhalte

Stoffplan Umsatzsteuer
  • Erwerbe aus UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Reihengeschäfte mit UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Erbringung sonstige Leistung an Kunden in UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Sonstige Leistung von Lieferanten aus UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Umsatzsteuervergütungsverfahren
  • Messeleistungen in UK als Drittland / EU-Mitglied 
  • Konsignationslager in UK als Drittland / EU-Mitglied
 Ertragsteuern
  • Verluste einer Betriebsstätte

 Zoll

  • Ausfuhr
  • Zollläger
Stoffplan Umsatzsteuer
  • Erwerbe aus UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Reihengeschäfte mit UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Erbringung sonstige Leistung an Kunden in UK als Drittland / EU-Mitglied
  • Son ...
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Lernziele

Sie haben die Aufgabe, ihr Unternehmen für den Brexit vorzubereiten? Hier erhalten Sie praxisnahe Hilfestellungen,wie Sie sich auf den Brexit vorbereiten können.   In Form eines Workshops werden die wesentlichen Aufgaben gemeinsam erarbeitet und anhand von Beispielen und Aufgaben gemeinsam gelöst.  Umsatzsteuer Durch den Ausschluss aus der EU wird Großbritannien den Status eines innereuropäischen Mitgliedstaats verlieren und zu einem Drittland mutieren. Waren, die von deutschen Unternehmen nach Großbritannien geliefert werden, werden somit nicht mehr als innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern als Ausfuhrlieferungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts nach § 6 UStG i.V.m. § 4 Nr. 1 a UStG betrachtet. Dies hat für deutsche Unternehmen zur Folge, dass Waren aus Großbritannien der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen. Auch bei der Besteuerung von Dienstleistungen werden durch den Brexit Änderungen eintreten. Bei bestimmten Leistungen deutscher Unternehmen, wie z.B. bei Veranstaltungsdienstleistungen oder Dienstleistungen nach den sog. Katalogberufen (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) ist bei Leistungserbringung eine Steuerbarkeit am Sitz des britischen Kunden vorgesehen, was für deutsche Dienstleister zur Folge hat, dass sie nun in Großbritannien zu einer umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet sind und damit nach dem britischen Gesetz steuerpflichtig werden. Ertragsteuern Die ertragsteuerlichen Konsequenzen des BREXIT auf Unternehmen sind im Detail noch nicht absehbar. In diesem Seminar gehen wird auf die bislang abzusehenden Änderungen im Ertragsteuerrecht ein.  Zoll Lieferungen von Gegenständen unterliegen nach dem Brexit den zollrechtlichen Bestimmungen und Verfahren. Hierfür sind die entsprechenden Anmeldungen abzugeben. Spezielle Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich gibt es bisher nicht. Lieferungen von Gegenständen in andere Drittstaaten, in denen Gegenstände aus dem Vereinigten Königreich enthalten sind, müssen in zollrechtlicher Hinsicht auf ihre Ursprungspräferenz hin überprüft werden.
Sie haben die Aufgabe, ihr Unternehmen für den Brexit vorzubereiten? Hier erhalten Sie praxisnahe Hilfestellungen,wie Sie sich auf den Brexit vorbereiten können.   In Form eines Workshops werden di ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit den Planungen bezüglich des Brexit beschäftigen.

SG-Seminar-Nr.: 5232236

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