In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen.
Zu beachten ist, dass Brand- und Rauchschutztüren nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden müssen. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
VoraussetzungenFachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Servicetechniker, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Verantwortliche Personen, Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen
LehrgangszielDer Lehrgang schließt mit einer Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Sachkundenachweis Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren. Sie können nun als Befähigte Person bestellt werden. Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung und Beurteilung der Brandschutztüren, die Dokumentation und ggf. die Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen.
LehrgangsinhalteTüren mit Wärme- und Schallschutzanforderungen Türen ohne Anforderungen an den Brand-, Schall-, und Wärmeschutz
Rechtliche Grundlagen
Sachkundenachweis
Kosten610,00 Euro inkl. Umsatzsteuer, inkl. Seminarunterlagen
Auch als Inhouse Schulung buchbar.
In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, ...
Mehr Informationen >>Datum | Preis | ||
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Mülheim an der Ruhr, DE | |||
11.09.2024 | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |