Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalte
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023Vorbeugender baulicher BrandschutzZiele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen BrandschutzesBrandverhütungsmaßnahmenUnterstützung des BrandschutzbeauftragtenGrundsätzliches zur Räumung und EvakuierungRäumungshelfer vs. EvakuierungshelferVerhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. BrandrauchVerhalten im RäumungsfallBrandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und SicherheitsgrafikenFlucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere BereicheBrandschutzordnung nach DIN 14096Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im NotfallGrundlagen der VerbrennungEigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, LöschmittelEinsatz von Handfeuerlöschern und WandhydrantenTaktik der EntstehungsbrandbekämpfungRäumungssimulation aus einem gefährdeten BereichPraktische Löschübungen unter Einsatz eines BrandsimulatorsSchriftliche ErfolgskontrolleVoraussetzung:Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieSicherheitspass der TÜV NORD Akademie
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Lernziele
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § ... Mehr Informationen >>
Zielgruppen
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen s ... Mehr Informationen >>