In Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen können die Folgen von Bränden ausgesprochen gravierend sein. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen.
Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.
74 Unterrichtseinheiten bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD
Voraussetzungen
Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:
abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
angemessenes technisches Verständnis
ausreichende Kommunikationsstärke
hohe Zuverlässigkeit
In der Regel wird im Zuge der Baugenehmigung oder nachfolgend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.
Hintergrund dieser Forderung ist - nachdem die Krankenhausbauverordnung Ende Dezember 2009 außer Kraft getreten ist - , dass Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen als bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" nach § 51 Sonderbauten der Musterbauordnung(MBO) eingestuft werden.
Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)der Länder, in denen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.
Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten, nach der Rechtsfindung des Bundesgesetzhofes.
Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.
Dazu sind folgende Aspekte zu betrachten:
Nutzung
mögliche Auswirkungen im Schadensfall
sicherheitstechnische Kennzahlen, Verarbeitungsparameter
Zündquellen
Anzahl und räumliche Verteilung von Beschäftigten und Dritten im Betriebsbereich (Ortskenntnis, Mobilität und Ausbildungsgrad der Personen)
Brandschutzmaßnahmen
Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr besteht, die hinausgeht über eine normale Brandgefahr vergleichbar mit einer Büronutzung , sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Umsetzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar.Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.
In Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen können die Folgen von Bränden ausgesprochen gravierend sein. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sow ...
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