Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
- Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Die betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
- Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Erkennen von Brandgefahren
- Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmpläne und Notfallpläne
- Flucht- und Rettungspläne
- Organisation an Sammelstellen
- Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- Praktische Übungen (Löschübungen)
- Praktische Demonstrationen
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Di ...
Mehr Informationen >>