Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerdem mit der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.
Die sozialen Angelegenheiten sind das Paradebeispiel für ein sehr starkes Mitbestimmungsrecht. Auch die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten erweist sich als enorm wichtig. Die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben gehört deshalb zu Ihrem unverzichtbaren Repertoire.
Besondere Fragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats
- BR, GBR, KBR wer ist zuständig?
- Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Zusammenarbeit mit JAV und SBV
- Die Geschäftsordnung des Betriebsrats mit neuer großer Bedeutung
Beteiligungsrechte bei der Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
- Betriebliche Ordnungs- und Verhaltensvorschriften
- Betrieblicher Datenschutz ein sensibles Thema
- Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätze neue Herausforderungen für Betriebsräte
- Arbeitsüberlastung verhindern: Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch bei mobiler Arbeit
- Aktuell: neue Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Ihre Beteiligungsrechte bei Regelungen zu Arbeitszeit und -entgelt
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit jetzt mit gesetzlichem Rahmen zur Arbeitszeiterfassung
- Überstunden und Kurzarbeit inzwischen Dauertatbestände?
- Mobile Arbeit, Homeoffice und Co. auch ein Arbeitszeitthema
- Vergütungsordnung im Betrieb: die betriebliche Lohngestaltung
Ihre Mitwirkung bei neuen Arbeitsformen und neuer Technik
- »Echte« Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
- Technische Kontrolleinrichtung immer mehr im Fokus moderner BR-Tätigkeit
- Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) nur noch mit Betriebsrat
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Betriebsänderungen der §§ 111 ff. BetrVG
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- Zweck, Inhalt und Bedeutung eines Interessenausgleichs
- Erzwingbar: Der Sozialplan als besondere Betriebsvereinbarung
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Einigungsstellen Zuständigkeit und Arbeitsweise
- Initiativrechte: agieren statt reagieren
Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerd ...
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