Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, Aufbau, Rechtssystematik, Ziele des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft (EU, Bund, Land)
- Regelungsinhalte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzlichen Regelwerks, u.a.
- Bestellung, Pflichten, Verantwortung und Aufgaben von Betriebsbeauftragten für Abfall
- Klassifizierung und Einstufung (AVV, Gefahrstoffrecht, Gefahrgut)
- Überwachung und Nachweisführung
- Sammlung, Transport und Vermittlung von Abfällen
- Anzeige- und Erlaubnisverfahren
- Produktverantwortung (u.a. produktspezifische Gesetze und Verordnungen, Quotenregelungen, Überlassungspflichten)
- Abfalleigenschaften und Charakteristik – Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Auswahl und Kontrolle von Entsorgern und Entsorgungswegen
- Entsorgungsfachbetrieb (Rechtsgrundlagen, betriebliche Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung)
- Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften und Verhältnis zum Abfallrecht
- Straf-, zivil-, ordnungsrechtliches Haftungsrecht für Unternehmen sowie Verantwortlichkeiten
- Vermittlung von Abfällen (grenzüberschreitende Abfallverbringung)
- Grundlagen Transport- und Güterkraftverkehrsrecht
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungsanlagen: Zulassung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb, Betriebsorganisation, Informations- und Berichtspflichten, Optimierungspotenziale bei Produktion und Abfallentsorgung
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegen ...
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