Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf Unterstützung. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX werden Ursachen der Arbeitsunfähigkeit identifiziert, um sie künftig zu vermeiden. Gesundheitsbedingte Gefährdungen des Arbeitsverhältnisses sollen abgewendet werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot für Beschäftigte, keine Pflichtveranstaltung. Aber: Nur mit BEM können individuelle Unterstützungen ermittelt und umgesetzt werden.
Grundlagen der Zusammenarbeit:- Rechtliche Grundlagen
- Mindeststandard im BEM unter Berücksichtigung der aktuellen Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung
- Der BEM-Prozess: Schritt für Schritt
- Akteure im BEM: Aufgaben und Rollenverteilung
- Datenschutz und Schweigepflicht sowie Dokumentation
Aus der Praxis für die Praxis:- Ein BEM-Fall aus der Praxis: Was weiß ich? Was frage ich? Was darf ich fragen? Was darf ich nicht fragen?
- Besprechung von Fallbeispielen oder Gruppenübung „Erklär mal BEM“
- Kurzer Überblick an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
- Wer hilft bei welchen Fragen und wichtige Adressen und Netzwerkpartner
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber. Beschäftigte, die in 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf Unterstü ...
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