Der Beschäftigtendatenschutz ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen im Unternehmen. Dürfen Unternehmen Bewerber:innen und Mitarbeitende in sozialen Netzwerken recherchieren? Sind Alkoholtests und Taschenkontrollen durch Arbeitgeber:innen erlaubt? Und dürfen Vorgesetzte das Telefon- und Internetverhalten ihrer Mitarbeitenden aufzeichnen?
In unserem Seminar lernen Sie die Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigtenkontext kennen. Wir bringen Ihnen alle Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes auch für Nichtjurist:innen praxisnah bei. Sie gewinnen wichtiges Rechtswissen, das Grundlage für Ihre Rechtssicherheit in der Digitalisierung ist.
Der Beschäftigtendatenschutz ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen im Unternehmen. Dürfen Unternehmen Bewerber:innen und Mitarbeitende in so ...
Mehr Informationen >>Geschäftsführer:innen, Personalleiter:innen, Abteilungsleiter:innen, Datenschutzbeauftragte, Qualitätsmanager:innen