Laut der DGUV Regel 103-011, der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die notwendige Befähigung der Sperrkassierer/Zählermonteure zu prüfen. Alle vier Jahre muss eine Auffrischungsschulung absolviert werden. Wer diese Tätigkeit vier Jahre lang nicht ausgeübt hat, muss erneut einen Grundausbildungslehrgang besuchen.
- Unterweisung über Gefahren des elektrischen Stromes
- Zulässige Tätigkeiten des Sperrkassierers
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Arbeiten unter Spannung und an aktiven Teilen
- Anforderungen an Vorgesetzte und Elektrofachkräfte
- Praktische Übungen für Sperrkassierer / Zählermonteure
- Abschlussprüfung
Laut der DGUV Regel 103-011, der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die notwendige Befähigung der Sperrkassierer/Zählermonteure zu prüfen. Alle vier Jahre muss eine ...
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