Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten (2024) - Seminar / Kurs von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Inhalte

Rechtliche Grundlagen- Betriebssicherheitsverordnung- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik- Arbeitsschutzvorschriften- DIN-Normen- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007,DGUV Grundsatz 309-008, DGUV Regel 109-017Bauvorschriften- Baugruppen und Bauelemente- Sicherheitstechnische EinrichtungenDurchführung von Prüfungen- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten- Bedeutung der Befähigten Person - Schäden und deren Beurteilung- Arbeitsschutz bei der Prüfung- Dokumentation- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und ZuggerätenSchriftliche ErfolgskontrolleVoraussetzung:Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieSicherheitspass der TÜV NORD Akademie
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Lernziele

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten. In einem praktischen Teil lernen Sie, die Theorie an Exponaten durchzuführen.Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn ü ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
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Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7441533

Anbieter-Seminar-Nr.: 602705

Termine

  • 14.05.2024 - 15.05.2024

    Essen, Ruhr, DE

  • 17.06.2024 - 18.06.2024

    Hannover, DE

  • 26.06.2024 - 27.06.2024

    Bremen, DE

  • 01.07.2024 - 02.07.2024

    Hamburg, DE

  • 12.08.2024 - 13.08.2024

    Dresden, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
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