Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850. Demnach müssen Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person überprüft werden. Dafür sind in der DIN EN 14470-1 sowie DIN EN 14470-2 Prüfverfahren beschrieben, die den Stand der Technik darstellen.
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau von Sicherheitsschränken
- Inhalt der DIN EN 14470-1/2
- Inhalt der visuellen / mechanischen Prüfung
- Ermittlung der Luftwechselrate
- Wartung und Instandsetzung durch Fachpersonal / Herstellerfirmen
- Prüfausrüstung
- Vorbereitung der Prüfung von Gefahrstoffschränken
- Dokumentation / Checklisten
Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850. Demnach müssen Sicherheitss ...
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