Betreiber sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Sicherheit von Druckbehältern und Rohrleitungen verantwortlich. Die Prüfung dieser setzt spezielle Kenntnisse voraus. Gemäß TRBS 1203 ist eine Ausbildung zur "Befähigten Person" erforderlich, damit die Überprüfung der Anlagen qualifiziert und sicher durchgeführt werden kann.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- SPVD 2014/29/EU, 97/23/EG, PED 2014/68/EU
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) und entsprechende TRBS
- Herstellung von Druckgeräten
- Betrieb von Druckanlagen, Druckbehältern und Rohrleitungen
- Aufbau und Inhalt der Regelwerke für Druckbehälter und Rohrleitungen
- Verantwortung der Befähigten Person
- Prüftätigkeiten
- Fallbeispiele
- Abschlussprüfung
- Abschlussdiskussion
Betreiber sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Sicherheit von Druckbehältern und Rohrleitungen verantwortlich. Die Prüfung dieser setzt spezielle Kenntnisse voraus. Gemäß TR ...
Mehr Informationen >>